Liebe Gemeinde,
die sechsjährige Amtsperiode des Kirchenvorstands geht im Herbst zu Ende. Am 20. Oktober ist Kirchenvorstandswahl.
Kirchenvorstandswahlen sind wichtige Stationen im Leben unserer Gemeinde.
• Die Wahlvorbereitungen bieten Anlass, der Öffentlichkeit zu zeigen, wofür unsere evangelische Gemeinde an diesem Ort steht.
• Diejenigen von Ihnen, die bereit sind zu kandidieren, setzen ein Zeichen, wofür sie mit Zeit, Kraft und Ansehen stehen.
• Sie alle können am Wahltag mit bestimmen, wer mit welchen Zielen in den nächsten sechs Jahren unsere Gemeinde leiten soll.
Hier nun die wichtigsten Informationen zur Wahl:
Wählen dürfen alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag 14 Jahre alt und konfirmiert sind oder mindestens 16 Jahre alt sind und seit drei Monaten in unserer Kirchengemeinde wohnen.
Wählbar sind Gemeindemitglieder ab 18 Jahren.
Bitte denken Sie mit über geeignete Kandidatinnen und Kandidaten nach. Wir brauchen Menschen, die bereit sind, sich für den evangelischen Glauben einzusetzen.
Für die Wahl wurde vom Kirchenvorstand ein Vertrauensausschuss berufen. Er stellt den Wahlvorschlag auf. Alle Gemeindemitglieder können dafür Kandidatinnen und Kandidaten benennen.
Wenn ein wählbares Gemeindemitglied von einer bestimmten Zahl Wahlberechtigter schriftlich vorgeschlagen wird, muss es in den Wahlvorschlag aufgenommen werden.
Die Kirchenleitung hat eine allgemeine Briefwahl vorgesehen, das heißt, dass alle Wahlberechtigten ihre kompletten Wahlunterlagen mit der Post bekommen. Sie können damit in das Wahllokal kommen oder direkt ohne Antrag ihre Briefwahl durchführen.
Über diese und andere Einzelbestimmungen zum Wahlverfahren unterrichten wir Sie auch in den nächsten Gemeindebriefen und immer wieder per Aushänge und Abkündigungen. Auskunft erhalten Sie selbstverständlich auch im Pfarramt, bei den jetzigen Kirchenvorstehern, bei den Pfarrern oder bei den Mitgliedern des Vertrauensausschusses.
Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten richten Sie bitte bis spätestens 28. April an die Mitglieder des Vertrauensausschusses.
Im Zuge der Pfarreibildung werden wir als Kirchengemeinde Oberkrumbach einen gemeinsamen Kirchenvorstand mit den Kirchengemeinden Stadtkirche Hersbruck und Kirchensittenbach bilden. Zu dritt wollen wir uns der Herausforderung von weniger Mitgliedern, weniger finanzieller Mittel, weniger Personal stellen und nicht nur für den eigenen Kirchturm, sondern für das Große Ganze der Kirche das Beste suchen.
Der gemeinsame KV wird u.a. aus zwei gewählten Mitgliedern der Kirchengemeinde Oberkrumbach bestehen; das bedeutet, dass wir mindestens vier Kandidaten stellen müssen. Geben Sie sich oder Ihrem Nachbarn einen Ruck und kandidieren, um Kirche in diesen spannenden Zeiten mitzugestalten – weitere Informationen erhalten Sie gerne bei den aktuellen Kirchenvorstehern und bei allen Pfarrern der Pfarrei!